Allgemeine Geschäftsbedingungen von erotik-jugendschutz.de

§1 Allgemein
erotik-jugendschutz.de (nachfolgend EJS, JSB bzw. Auftragnehmer) ist ein Internetangebot, welches unter folgenden Internetadressen betrieben wird:

  • erotik-jugendschutz.de, erotik-jugendschutz.com, erotik-jugendschutz.net 
  • jugendschutzbeauftragte.at, jugendschutzbeauftragte.eu, jugendschutz-beauftragte.de

Für alle Leistungen und Angebote von EJS gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Nebenabsprachen oder weitere Vereinbarungen zwischen EJS (Auftragnehmer/JSB/EJS) und der beauftragenden Person (Auftraggeber) bedürfen zwingend der schriftlichen Bestätigung durch EJS.

§2 Vertragsgegenstand
EJS übernimmt die gesetzlichen Aufgaben (nach § 7 JMSTV) eines Jugendschutzbeauftragten für den Auftraggeber.
Dies gilt für die Domains, die der Auftraggeber durch Übersendung des Online-Formulars benannt hat. Nur diese Domains sind Vertragsbestandteil.

§3 Beginn des Vertragsverhältnisses
Eine vertragliche Beziehung kommt erst zustande, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

•  Der Auftraggeber füllt das Online-Beauftragungsformular vollständig aus und übersendet dies an EJS.

•  EJS akzeptiert die Beauftragung gemäß der empfangenen Daten des Online-Beauftragungsformular.

•  EJS bestätigt dem Auftraggeber schriftlich (E-Mail ausreichend) die Beauftragung.

EJS behält sich vor, Beauftragungen zu prüfen und ggf. abzulehnen.

§4 Vertragslaufzeit

a) Monatszahlung - 1 Monat (für Neubeauftragungen ab dem 01.12.2007)
Die Vertragslaufzeit ist bei Beginn des Vertragsverhältnisses bei monatlicher Zahlung auf einen Monat festgelegt und verlängert sich, wenn nicht bis 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (Vertragsbeginn s. 1. Rechnung falls nicht mehr sicher), stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf einen vollen Kalendermonat, sondern beginnt mit dem Datum, der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch EJS bzw. der Rechnungsstellung.

b) Quartalszahlung - 3 Monate (für Neubeauftragungen ab dem 01.12.2007)
Die Vertragslaufzeit ist bei Beginn des Vertragsverhältnisses bei quartalsweiser auf drei Monate festgelegt und verlängert sich, wenn nicht bis 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (Vertragsbeginn s. 1. Rechnung falls nicht mehr sicher), stillschweigend um jeweils weitere drei Monate. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf volle Kalendermonate, sondern beginnt mit dem Datum, der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch EJS bzw. der Rechnungsstellung.

c) Halbjahreszahlung - 6 Monate (für Neubeauftragungen ab dem 01.12.2007)
Die Vertragslaufzeit ist bei Beginn des Vertragsverhältnisses bei halbjährlicher Zahlung auf sechs Monate festgelegt und verlängert sich, wenn nicht bis 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (Vertragsbeginn s. 1. Rechnung falls nicht mehr sicher), stillschweigend um jeweils weitere 6 Monate. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf volle Kalendermonate, sondern beginnt mit dem Datum, der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch EJS bzw. der Rechnungsstellung.

d) 1 Jahreszahlung - 12 Monate (für Neubeauftragungen ab dem 01.12.2007)
Die Vertragslaufzeit ist bei Beginn des Vertragsverhältnisses bei jährlicher Zahlung auf zwölf Monate festgelegt und verlängert sich, wenn nicht bis 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (Vertragsbeginn s. 1. Rechnung falls nicht mehr sicher), stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf volle Kalendermonate, sondern beginnt mit dem Datum, der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch EJS bzw. der Rechnungsstellung.

e) 2 Jahreszahlung - 24 Monate (für Neubeauftragungen ab dem 01.12.2007)
2 Jahreszahlung - 24 Monate (für Neubeauftragungen ab dem 01.12.2007)
Die Vertragslaufzeit ist bei Beginn des Vertragsverhältnisses bei zweijähriger Zahlung auf 24 Monate festgelegt und verlängert sich, wenn nicht bis 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (Vertragsbeginn s. 1. Rechnung falls nicht mehr sicher), stillschweigend um jeweils weitere 24 Monate. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf volle Kalendermonate, sondern beginnt mit dem Datum, der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch EJS bzw. der Rechnungsstellung.

f) Beauftragungen vor dem 01.12.2007
Für Beauftragungen/Verträge die vor dem 01.12.2007 abgeschlossen worden sind, gelten nach wie vor jährliche Kündigungsfristen, egal welches Zahlungsintervall gewählt worden ist, es sei denn es wurden bereits Sonderkündigungsfristen eingeräumt. Die Vertragslaufzeit wurde also bei Beginn des Vertragsverhältnisses auf zwölf Monate festgelegt und verlängert sich, wenn nicht bis 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (Vertragsbeginn s. 1. Rechnung falls nicht mehr sicher), stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf volle Kalendermonate, sondern beginnt mit dem Datum, der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch EJS bzw. der Rechnungsstellung.

 

§5 Leistungen und Pflichten des JSB
Im Rahmen seiner Tätigkeit wird der JSB folgende Leistungen bzgl. der Domains erbringen, die Vertragsbestandteil sind:

  • Nennung mit Namen und der vollen Anschrift des Jugendschutzbeauftragten auf der Internetseite des Auftraggebers
  • Unterstützung bei Fragen oder Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz betreffend der Internetseite des Auftraggebers
  • Support oder Stellungnahme per eMail (gern auch per Telefon) bei allen relevanten Änderungen des Internetauftritts des Auftraggebers
  • Entscheidungshilfe bei der Wahl eines Alterverifikationssystems (AVS)
  • Ausführliche Erstprüfung der Internetseite des Auftraggebers
  • Weitere Überprüfungen der Internetpräsenz, nach Bitte des Auftraggebers
  • Hilfe beim Einbau von AVS-Toren
  • Telefonischer und schriftlicher Support für den Auftraggeber an mind. 310 Tagen im Jahr
  • Ansprechpartner für die Nutzer rund um die Uhr
  • Unregelmäßiger Newsletter, mit wichtigen Hinweisen rund um das Betreiben des Internetprojektes des Auftraggebers
  • Persönliches Treffen. Sofern der Auftraggeber in oder rund um Hamburg wohnt, um alles in Ruhe zu besprechen, möglich

Der JSB ist gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsbefugt, sondern gibt lediglich Hinweise, Tipp's und Empfehlungen. Die Entscheidung zur Befolgung und Umsetzung der Hinweise, Tipp's und Empfehlungen obliegt allein dem Auftraggeber. Somit schließt EJS jegliche eigene Haftung und persönliche Haftung des JSB für Inhalte der Domains des Auftraggebers aus.

Der JSB sowie EJS (Auftragnehmer) leisten keine Rechtsberatung.

§6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich

  • Vorschläge und Hinweise des JSB entgegenzunehmen und diese sorgfältig zu prüfen,
  • den JSB zu unterrichten, wenn wesentliche Änderungen am Inhalt seines Internetangebot's eingetreten sind, die den Jugendschutz betreffen könnten und
  • sich selbst an die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten
  • den Auftragnehmer über Adress-, Telefon-, Email-, Domainnamenänderungen sofort zu informieren
  • den Newsletter (unregelmäßig) von EJS (news@erotik-jugendschutz.de) sorgfältig zu lesen
  • der Auftraggeber verpflichtet sich alles was zwischen ihm und den JSB schriftlich oder mündlich besprochen wird nicht an Dritte weiter zu geben
  • sofern technisch machbar, den Quellcode, der die Benennung und die Kontaktdaten des JSB enthält, auf seiner Seite einzubauen und nicht die Kontaktdaten des JSB manuell auf der beauftragten Domain einzufügen

§7 Preise
Die Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer und richten sich nach der aktuellen Gebühren-Tabelle, die unter www.erotik-jugendschutz.de einzusehen ist oder wie bei der Beauftragung vereinbart. Sonderabsprachen müssen mindestens per eMail bestätigt werden. Gebührenänderungen werden frühzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben.

Wird Vorauskasse bei Vertragsabschluss vereinbart, wird für die gesamten Gebühren (monatliche Gebühren, Einrichtung- und Prüfbericht) der ersen Rechnung eine Gutschrift von 10% vereinbart. Der Auftragnehmer wird einen Prüfbericht bei Vorauskasse erst nach erfolgter Begleichung der gesamten fälligen Gebühren erstellen.

Die Gebühren sind zahlbar im Voraus, je nach gewähltem Zahlungsintervall, der vom Auftraggeber festgelegt wird. Die Zahlung erfolgt entweder per PAYPAL oder per Überweisung auf das Konto des JSB bzw. EJS . EJS behält sich weiterhin vor, den Prüfbericht für die beauftragte(n) Domain(s) erst nach erst nach Zahlungseingang der Gebühren auf dem Konto von EJS anzufertigen und zu übermitteln. Für Verträge die vor dem 31.12.2009 abgeschlossen worden sind, gelten ausschließlich die wie bei Vertragsabschluss vereinbarten Gebühren und Vertragslaufzeiten. Die Gebühren sind auch dann fällig, wenn - egal aus welchen Gründen - ein Betrieb des Internetangebot's der Domains des Auftraggebers nicht möglich ist. Weiter ist auch der Auftraggeber zu weiteren Zahlungen verpflichtet, wenn eine rechtzeitige Kündigung durch den Auftraggeber nicht an EJS eingegangen ist

Die Gebühren beziehen sich auf die erste Domain. Jede weitere Domain wird mit 12,00 Euro/brutto als Jahrespauschale abgerechnet, sofern diese nicht auf die selben Inhalte verweisen (hier entstehen dann keine Mehrkosten).

Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder Fax oder auf dem Postwege.

Sollte eine Rechnung nicht bis zum Zahlungsziel beglichen worden sein, behält sich EJS vor, Zahlungserinnerungen an den Auftraggeber zu schreiben. Sollte der offene Betrag trotz Zahlungserinnerung nicht auf dem Konto von EJS eingegangen sein, wird für den entstandenen Mehraufwand eines Mahnschreibens und somit letztmaliger Aufforderung zur Zahlung, 5,00 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Bearbeitungsgebühr berechnet. EJS steht ab dem Datum des Mahnschreibens, bis zur endgültigen Begleichung der offenen Gebühren nicht weiter als JSB zur Verfügung.

Wurde der offene Betrag nicht beglichen, übergibt der Auftragnehmer die offene Forderung, an das Inkassounternehmen MediaFinanz, Osnabrück, die dann mit dem Einzug der überfälligen Beträge (Betrages) inkl. der evtl. Mahngebühr des Auftraggebers beauftragt sind (ist). EJS übergibt an die MediaFinanz, Osnabrück: Vollständigen Name, Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse (wie bei der Beauftragung angegeben) des Auftraggebers.

Einzugsermächtigung: Kann eine Lastschrift durch den Auftragnehmer nicht vollzogen werden oder wird eine Lastschrift ungerechtfertigt zurückgezogen, hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer hieraus entstehenden Kosten zu tragen, sowie ebenfalls dann enstehende Inkassokosten etc..

Sollte ein Auftraggeber umgezogen sein und hat dieses nicht rechtzeitig mitgeteilt, so dass EJS ein Unternehmen damit beauftragen muss, um die aktuelle Adresse herauszufinden, entstehen Mehrkosten von 15,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die direkt an den Auftraggeber weiter gegeben werden.

Datenschutzhinweis: EJS gibt persönliche Daten des Auftraggebers erst an die MediaFinanz, Osnabrück weiter oder/und an ein Unternehmen, dass sich mit Personenfindung bzw. Adressenfindung beschäftigt, wenn ein Zahlungseingang auf dem Bank- oder Paypalkonto von EJS nicht rechtzeitig festzustellen ist oder nach dem der Auftragnehmer, nach eigener Recherche keine neue Adresse herausfinden konnte.

§7.1  Änderungen und Stornierungen auf Kulanzbasis durch EJS von Rechnungen
Für den Mehraufwand bei Stornierungen und Rechnungsänderungen, die von EJS auf Kulanzbasis auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, werden für den Mehraufwand eine Aufwandsentschädigung berechnet: Rechnungen die vor Änderung/Stornierung einen Gesamtrechnungsbetrag hatten von

  • bis Euro   15,00/brutto, werden Euro   5,00/brutto fällig
  • bis Euro   50,00/brutto, werden Euro 10,00/brutto fällig
  • bis Euro 100,00/brutto, werden Euro 20,00/brutto fällig
  • ab Euro 100,01/brutto, werden Euro 30,00/brutto fällig
Auf unberechtigte Stornierungen und Änderungen von Rechnungen hat der Auftraggeber kein Recht, dieses ist eine freiwillige Leistung von EJS. Sollte EJS diese annehmen, kommen vorstehende Kosten auf den Auftraggeber zu. 

§8 Ordentliche Kündigung
Beide Seiten können den Vertrag bei quartalsweiser, halbjährlicher, jährlicher, zweijähriger Zahlung mit einer Frist von vier Wochen vor der nächsten Vertragsverlängerung kündigen bzw. bei monatlicher Zahlung zwei Wochen zur nächsten Vertragsverlängerung. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder Fax erfolgen.

Weiter wird zum Kündigungstermin von dem Auftraggeber verlangt, den Quellcode des Auftragnehmer's und/oder den Auftragnehmer mit Namen, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse etc. aus dem Impressum etc. (sprich Internetseite des Auftraggebers) zu entfernen, sollte dieses nicht geschehen, trägt der Auftraggeber die Gebühren des Anwaltes, der dieses gerichtlich durchsetzen wird.

§9 Außerordentliche Kündigung
Das Recht des Auftragnehmer's zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor

  • bei beharrlicher Weigerung des Auftraggebers, Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen oder geltendes deutsches Recht zu beseitigen
  • bei eingeleitetem Strafverfahren gegen den Auftraggeber
  • bei evtl. Gesetzesänderungen, die z. B. einen Jugendschutzbeauftragten als unnötig erklären
  • bei Aufgabe der Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragten
  • bei Zahlungsverzug des Auftraggebers
  • Änderung der Inhalte, dass die Seite des Auftraggebers, wie zur Beauftragung, nicht wieder zu erkennen ist

Bereits im Voraus entrichtete Gebühren werden vom Auftragnehmer nicht zurückerstattet.

Weiter wird sofort von dem Auftraggeber verlangt, den Quellcode mit der Benennung des Auftragnehmer's und/oder den Auftragnehmer mit Namen, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse etc. von der Internetpräsenz zu entfernen.

§10 Widerrufsrecht

Anfang der Widerrufsbelehrung

*** Widerrufsrecht ***

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kristine Peters, Kattensteert 4, 22119 Hamburg, Tel.: 040/532 662 34, Fax: 040/532 662 34, E-Mail: info@erotik-jugendschutz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Anlage Muster-Widerrufsformular als PDF - klick hier

§11 Sonstiges
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, so weit zulässig, der Sitz von EJS.

Die Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg, 13.06.2014

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